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spacerAktuelles   27. Juli 2018  spacer
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Banner Ein Radgesetz für Bayern
spacer www.radgesetz-bayern.de Eine Initiative des  ADFC Bayern e.V. spacer
In dieser Ausgabe
>   Rad-Gesetz-Initiative auf der BR-Radltour
>   "Schwimmflügel-Mob" bei der Münchner Radlnacht
>   Aktueller Kabinettsbeschluss zum Radverkehr in Bayern greift zu kurz
>   Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Die Forderungen

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Ein Rad-Gesetz für Bayern!,

vielen Dank, dass Sie uns helfen zu zeigen, wie wichtig eine bessere Radverkehrsförderung in Bayern ist. Unsere Unterstützerzahl wuchs anfangs täglich, stagniert aktuell aber gerade leider bei rund 1600 Unterstützenden. Das macht noch nicht wirklich Eindruck; bis zur Landtagswahl bräuchten wir da noch deutlich mehr! Werben Sie doch bitte auch in Ihrer Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis und am Arbeitsplatz für unsere Initiative und deren Unterstützungsmöglichkeit auf www.radgesetz-bayern.de! Vielen Dank!

NEU: Auf der Rad-Gesetz-Webseite gibt es inzwischen im Menüpunkt Mach mit eine Terminübersicht. Auch ein Archiv dieser E-Mail-Nachrichten wurde eingerichtet und ist von der Unterstützen-Seite aus zugänglich oder direkt über www.adfc-bayern.de/rad-gesetz-mails.

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BR-Radltour 2018 (Quelle: Bayerischer Rundfunk)
Rad-Gesetz-Initiative auf der BR-Radltour

Wie jedes Jahr zu Ferienbeginn starten mehr als tausend Radlerinnen und Radler zur BR-Radltour quer durch Bayern. Dieses Jahr führt sie von Mühldorf nach Marktheidenfeld und der ADFC präsentiert sich auf dieser Veranstaltung des Bayerischen Rundfunks mit seiner Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern! und wirbt für eine Radverkehrswende.

Sonntag, 29. Juli: Los geht's ab 17 Uhr mit einem Infostand mit Quiz und Glücksrad auf der Ringelstecherwiese in Landshut, wo nach der ersten Radletappe am Abend ein Konzert von Anastacia stattfindet, Eintritt frei!

Freitag, 3. August: Die sechste und letzte Etappe von Kitzingen nach Marktheidenfeld radelt ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch mit. Diese Etappe steht unter dem Motto "Königlich-Bayerischer Radltag". Denn bei der Mittagspause am Erlabrunner Badsesee stattet der Kini persönlich als unser Rad-Gesetz-Werbeträger alle an der BR-Radltour Teilnehmenden mit unseren Rad-Gesetz-Schwimmflügeln aus. Und unser prominenter Gast begrüßt dann natürlich alle auch am Ziel, dem Marktplatz in Marktheidenfeld. Außerdem lädt ab 17 Uhr wieder der ADFC-Infostand mit Quiz und Glücksrad auf den Mainwiesen zur Begegnung ein. Dort findet am Abend bei freiem Eintritt ein Konzert von Nico Santos statt.

> ...mehr zum ADFC auf der BR-Radltour 2018
"Schwimmflügel-Mob" bei der Münchner Radlnacht

Am 7. Juli radelten 16.000 bei der Münchner Radlnacht durch die sommerliche Nacht. Und der ADFC Bayern war dort mit seiner Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern! präsent. Ein großer Schwimmflügel-Mob schwamm im Strom der Radlerinnen und Radler verschaffte der Initiative Aufmerksamkeit.

> ...mehr Bilder von der Radlnacht
Aktueller Kabinettsbeschluss zum Radverkehr in Bayern greift zu kurz

Am 10. Juli hat die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung u.a. Investitionen in die Förderung des Radverkehrs beschlossen. Konkret sollen zwei Radschnellwege in München und Nürnberg bis 2022 mit 30 Mio. Euro gefördert werden. Zudem sollen 4.000 neue Fahrradabstellplätze an Haltestellen und Bahnhöfen zu 75 Prozent bezuschusst werden. Der ADFC Bayern begrüßt diesen Beschluss, der einen Teil der Forderungen aus der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ aufgreift. Die Pläne gehen dem ADFC jedoch nicht weit genug. Dazu Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des ADFC Bayern: „Dass die Staatsregierung für ein paar der Ziele aus ihrem „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“ nun endlich Geld bereitstellt, freut uns sehr. Die Finanzierung der schon seit einigen Jahren geplanten Pilot-Radschnellwege in München und Nürnberg und 4.000 Abstellplätze sind ein guter Anfang. Im Vergleich zu den zum Beispiel gleichzeitig beschlossenen 310 Mio. Euro für den Ausbau von Autostraßen zeigt sich jedoch die leider nach wie vor geringe Relevanz des Radverkehrs in den Augen der bayerischen Staatsregierung." ADFC Bayern hält an seiner Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern fest.

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Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Die Forderungen

Im Rahmen seiner Initiative Ein Radgesetz für Bayern! hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Diese E-Mail-Nachrichten präsentieren sie nochmals im Einzelnen. Heute: Forderungen 2 und 3.

Forderung 2: Ein sicheres, komfortables und durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern
Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Oft entscheidet allein die Kassenlage oder der Wille der gerade Amtierenden. Das Ergebnis ist im Regelfall ein Flickenteppich aus meist zu schmalen Radfahrstreifen und Bordsteinradwegen mit großen Lücken im Radwegenetz. Radverkehrsanlagen müssen außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Vielfalt durch Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger etc. angepasst werden. Mit einem Rad-Gesetz für Bayern müssen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden, damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können. Grundlage dafür sollen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ in Verbindung mit den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sein, die der Freistaat zum verbindlichen Standard für ganz Bayern macht. ...mehr dazu

Forderung 3: Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen
Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall Mangelware, besonders an Bahnhöfen. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Bayern mit gutem Beispiel vorangeht und an all seinen Immobilien in ausreichendem Maße komfortable Radabstellanlagen schafft. Für öffentlich geförderte Immobilien sowie alle Schulen und Hochschulen soll er entsprechende Fördermittel bereitstellen. Insbesondere sollen an allen Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Durch Fördermittel soll in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof entstehen, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, in Städten ab 100.000 Einwohner mindestens zwei. Das Rad-Gesetz für Bayern soll auch verbindlich die Errichtung von mindestens zwei bequem erreichbaren Fahrrad-Stellplätzen pro neu gebauter Wohnung regeln sowie und Nachrüstungen für bestehende Wohnungen und deren Förderung. ...mehr dazu

> Alle Forderungen

Wir freuen uns über jede – auch noch so kleine - Spende für Ein Rad-Gesetz für Bayern!.

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Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Aktuelles 27. Juli 2018
Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Landesverband Bayern e.V.,
Kardinal-Döpfner-Straße 8, 80333 München, Telefon: 089 - 909 00 25-0, Fax: 089 - 909 00 25-25,
E-Mail: kontakt@radgesetz-bayern.de www.radgesetz-bayern.de
Redaktion und Gestaltung: Traudl Schröder, PTS|Text Medien-Service, München, www.ptstext.de

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