Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Die Forderungen
Im Rahmen seiner Initiative Ein Radgesetz für Bayern! hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Diese E-Mail-Nachrichten präsentieren sie nochmals im Einzelnen. Heute: Forderungen 2 und 3. Forderung 2: Ein sicheres, komfortables und durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Oft entscheidet allein die Kassenlage oder der Wille der gerade Amtierenden. Das Ergebnis ist im Regelfall ein Flickenteppich aus meist zu schmalen Radfahrstreifen und Bordsteinradwegen mit großen Lücken im Radwegenetz. Radverkehrsanlagen müssen außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Vielfalt durch Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger etc. angepasst werden. Mit einem Rad-Gesetz für Bayern müssen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden, damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können. Grundlage dafür sollen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ in Verbindung mit den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sein, die der Freistaat zum verbindlichen Standard für ganz Bayern macht. ...mehr dazu Forderung 3: Gute Radabstellplätze – insbesondere auch an allen bayerischen Bahnhöfen Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall Mangelware, besonders an Bahnhöfen. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Bayern mit gutem Beispiel vorangeht und an all seinen Immobilien in ausreichendem Maße komfortable Radabstellanlagen schafft. Für öffentlich geförderte Immobilien sowie alle Schulen und Hochschulen soll er entsprechende Fördermittel bereitstellen. Insbesondere sollen an allen Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Durch Fördermittel soll in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof entstehen, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, in Städten ab 100.000 Einwohner mindestens zwei. Das Rad-Gesetz für Bayern soll auch verbindlich die Errichtung von mindestens zwei bequem erreichbaren Fahrrad-Stellplätzen pro neu gebauter Wohnung regeln sowie und Nachrüstungen für bestehende Wohnungen und deren Förderung. ...mehr dazu |