ADFC für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Im Zuge der Diskussion um eine bessere Radinfrastruktur scheint sich rücksichtsloses Verhalten auf den Straßen zu mehren. So wurde beispielweise ein Münchner Familienvater, der mit zwei Kindern in einem Fahrradanhänger unterwegs war, in einer engen Fahrradstraße von einer PKW-Fahrerin in einem gefährlichen Überholmanöver derart eng geschnitten, dass er scharf bremsen musste und stürzte. Den Kindern im Anhänger passierte nur mit viel Glück nichts Gravierenderes. Die Autofahrerin entfernte sich vom Unfallort, konnte anhand des Nummernschilds jedoch ermittelt werden. Gegenüber der Polizei gab sie an, sie habe im Rückspiegel gesehen, dass der Vater gestürzt sei und habe sich darüber gefreut. Schließlich habe ihr der Radfahrer kurz zuvor – angeblich – die Vorfahrt genommen. Obwohl der Familienvater Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattete, wurde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Es sei kein nennenswerter Schaden entstanden und nicht nachweisbar, dass der Radfahrer nicht durch eigenes Verschulden gestürzt sei. Nach Ansicht des ADFC hätte eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) mehr Aussicht auf Erfolg gehabt. Der ADFC rät dazu, sich vor Erstattung einer Anzeige rechtlichen Rat einzuholen. Für Mitglieder ist die Rechtsberatung des ADFC kostenlos. Im geschilderten Fall wurde das Verfahren nach Widerspruch gegen die Einstellung übrigens wieder aufgenommen und der ADFC wird den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen. Generell wünscht sich der ADFC deutlich mehr gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmenden und eine Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und Gerichten. Dazu ADFC-Landesvoritzende Bernadette Felsch: "Wer sich rücksichtslos verhält und im Straßenverkehr andere gefährdet, muss dafür belangt werden. Erst recht, wenn Absicht im Spiel ist. Dazu zählt auch, dass Regelverstöße, wie Radwegparken und absichtlich enges Überholen nicht einfach geduldet werden." |